Gesetzlich vorgeschriebene Krisenplanung und -vorsorge für Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen, -gruppen und -konglomerate spielen eine zentrale Rolle im Schweizer Finanzmarkt, insbesondere bei der Risikotransformation. Gerät ein großer Versicherer in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies auch erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben, wenn beispielsweise Versicherungsleistungen nicht mehr ausreichend erbracht werden können.

Gerät ein Versicherer in finanzielle Schwierigkeiten, kann er seinen Versicherungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dies könnte den Fortbestand des Versicherungsgeschäfts gefährden. Für die Versicherungsnehmer würde die Unsicherheit darüber bestehen, ob ihre Versicherungsansprüche weiterhin rechtzeitig und vollständig ausbezahlt werden und ob sie künftig weiteren Versicherungsschutz für das Risiko erhalten, das sie übertragen möchten.

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Versicherungsaufsichtsverordnung, die beide seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind, geben der SFMA die Befugnis, Versicherungsgruppen und -konglomerate sowie wirtschaftlich bedeutende Versicherungsunternehmen zur Durchführung einer Sanierungsplanung zu verpflichten.

Im Falle einer Sanierung Sollte dies erfolglos bleiben, hat die SFMA die Möglichkeit, die Umstrukturierung oder Liquidation des Versicherers anzuordnen. Zu diesem Zweck kann die SFMA vorab Abwicklungspläne für Versicherungsgruppen und -konglomerate erstellen, in denen die Vorgehensweise bei einer Sanierung oder Liquidation festgelegt ist, um eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.