Fokus auf inländische systemrelevante Banken

Die inländischen systemrelevanten Banken haben alle ihre Notfallpläne im Vergleich zu 2019 deutlich verbessert und verfügen erstmals über glaubwürdige Abwicklungsstrategien. Die Massnahmen zur Rekapitalisierung und Fortführung des Bankgeschäfts der Zürcher Kantonalbank, der Raiffeisen und der PostFinance unterscheiden sich in einigen Punkten und weisen noch Lücken in der Umsetzung auf.

Rekapitalisierung und Kontinuität der Geschäftstätigkeit ist die primäre Strategie der inländischen systemrelevanten Banken im Falle einer drohenden Insolvenz. Um dies zu erreichen, müssen die drei Banken Gone-Concern-Fonds aufbauen, also zusätzliches Kapital für die Rekapitalisierung reservieren. Die inlandorientierten Banken planen, diese Anforderung zumindest teilweise durch die Reserve von CET1- und AT1-Kapital für den Krisenfall zu erfüllen.

Die Abwicklungsstrategien der Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance unterscheiden sich jeweils geringfügig:

Raiffeisen

Die primäre Abwicklungsstrategie der Raiffeisen-Gruppe zur Rekapitalisierung und Fortführung des Bankgeschäfts wird durch ihre einzigartige genossenschaftliche Struktur beeinflusst. Ohne zusätzliche Massnahmen müsste die SFMA im Falle einer drohenden Insolvenz der Gruppe alle 224 unabhängigen Raiffeisenbanken einzeln sanieren. Um dies zu vermeiden, hat die SFMA die Befugnis, die Raiffeisenbanken zu einer Einheit zusammenzuführen und die gesamte Gruppe in einem Verfahren abzuwickeln. Sollten den Anleihegläubigern durch ein Bail-in Verluste auferlegt werden, könnte die fusionierte Abwicklungseinheit zusätzlich in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Die diesbezüglichen derzeitigen Befugnisse der SFMA sollen ausdrücklich im Bankengesetz verankert werden.

Raiffeisen hat noch nicht alle für die Rekapitalisierung im Krisenfall erforderlichen Gone-Concern-Mittel bereitgestellt, weshalb die SFMA ihren Notfallplan noch nicht als umsetzungsreif genehmigt hat. Allerdings hat der Konzern einen plausiblen Plan vorgelegt, wie er diese Lücke fristgerecht schließen will. Darüber hinaus hat sie im Jahr 2020 Bail-in-Anleihen ausgegeben. Damit stehen ihr im Abwicklungsfall zusätzliche verlusttragende Mittel zur Verfügung.

Zürcher Kantonalbank

Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist der Kanton Zürich alleiniger Eigentümer und haftet für alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, wenn die Eigenmittel der Bank nicht ausreichen. Der Kanton wäre somit die Hauptfinanzierungsquelle für die Rekapitalisierung der Bank im Krisenfall. Der Notfallplan legt fest, welche Mittel erforderlich sind, um die ZKB im Krisenfall angemessen zu rekapitalisieren. Damit der Notfallplan als wirksam genehmigt werden kann, muss die ZKB vorab mindestens die Hälfte dieser Mittel mit den in der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Kapitalinstrumenten zurückstellen. Anrechenbar sind ungenutzte Stiftungskapitalrücklagen. Die andere Hälfte gilt aufgrund der öffentlichen Garantie des Kantons Zürich als verfügbar.

Die ZKB hat noch nicht alle für die Rekapitalisierung in einer Krise erforderlichen Gone-Concern-Mittel bereitgestellt und ihr Notfallplan wurde daher von der SFMA noch nicht als wirksam genehmigt. Allerdings hat die Bank einen plausiblen Plan vorgelegt, wie dieser Fehlbetrag innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ausgeglichen werden soll. Die genaue Art und Weise, wie dies erreicht werden soll, muss noch geklärt werden. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, inwieweit die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz von Bail-in-Schuldtiteln für Kantonalbanken mit Staatsgarantie in der anstehenden Revision des Bankengesetzes angepasst werden. Zudem hat die Bank dargelegt, welche zusätzlichen Massnahmen der Kanton ergreifen könnte, um eine Rekapitalisierung zu unterstützen.

PostFinance

PostFinance schlägt wie Raiffeisen und ZKB vor, das Geschäft der Bank in der Krise durch eine Rekapitalisierung weiterzuführen. Bisher konnte die Bank jedoch nicht nachweisen, wie sie die notwendigen Mittel innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aus eigener Kraft oder mit Hilfe ihrer Eigentümerin Post AG aufbringen könnte. Im Januar 2021 schlug der Bundesrat vor, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft als indirekte Eigentümerin von PostFinance im Falle einer Abwicklung vorübergehend ausreichend Mittel bereitstellen soll, um die Kapitallücke zu decken. Die rechtlichen Grundlagen würden durch eine Novelle des Postorganisationsgesetzes geschaffen, wobei die Kapitalgarantie auf maximal 10 Jahre begrenzt wird. Mit der vorgeschlagenen Bundesgarantie verfügt PostFinance nun auch über eine plausible Abwicklungsstrategie. Allerdings kann der Notfallplan erst mit Inkrafttreten der Garantie als wirksam angesehen werden.

Außerdem reduzierte die Bank im Vergleich zum Vorjahr ihre operativen Verflechtungen. Andererseits muss noch mehr an der alternativen Abwicklungsstrategie der Bank gearbeitet werden. Schliesslich erfüllen alle drei inlandorientierten Banken die von der SFMA definierten besonderen Liquiditätsanforderungen für einen glaubwürdigen Notfallplan und haben Lücken hinsichtlich operativer Abhängigkeiten, insbesondere im Bereich des Zugangs zu Finanzmarktinfrastrukturen, geschlossen.