Rechtsgrundlage für die Sanierung und Abwicklung von Banken
Die finanzmarktrechtlichen Grundsätze für Banken zur Sanierung und Abwicklung finden sich vor allem im Kreditwesengesetz und den darauf basierenden Verordnungen.
Banken erfüllen wichtige wirtschaftliche Funktionen wie Fristentransformation und Zahlungsverkehr. Als systemrelevant gelten Institutionen, die einen sehr hohen Anteil dieser Tätigkeiten ausüben. Das Kreditwesengesetz und die darauf basierenden Verordnungen enthalten konkrete Regelungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit dieser Institute und legen Anforderungen an die Krisenplanung fest. Darüber hinaus weist das Gesetz der SFMA die alleinige Zuständigkeit für die Einleitung von Schutzmaßnahmen sowie Sanierungs- und Konkursverfahren zu.
Die Bestimmungen des Bankengesetzes (BankG) über systemrelevante Banken (Art. 7 ff.), über Maßnahmen bei drohender Insolvenz (Art. 25 ff.) und über die Liquidation insolventer Banken (Art. 33 ff.) legen die konkreten Anforderungen und Maßnahmen für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung systemrelevanter Banken fest für eine mögliche Sanierung oder Insolvenz einer Bank.
Die Bankenverordnung ( BankV ) regelt die notwendigen Ausführungsbestimmungen. Die Verordnung regelt insbesondere die Notfallplanung, die Sanierungs- und Abwicklungsplanung sowie die Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Banken (Art. 60 ff.).
Die Eigenmittelverordnung (ERV) enthält auch die Bestimmungen zum zusätzlichen verlustabsorbierenden Kapital (Art. 18 ff.). Zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital können zum Ausgleich von Verlusten im Falle von Insolvenzmaßnahmen eingesetzt werden. Dadurch wird wiederum die Wirksamkeit von Insolvenzmaßnahmen gestärkt.
Die Liquiditätsverordnung (LiqV) legt den Liquiditätsbedarf für systemrelevante Banken fest und deckt deren spezifische Risiken ab („Liquiditätspuffer“, Art. 19 ff.). Die zusätzlichen Anforderungen müssen beispielsweise einer länger andauernden Stresssituation Rechnung tragen. Darüber hinaus kann die SFMA weitere institutsspezifische Anforderungen festlegen, beispielsweise zur Berücksichtigung von Intraday-Liquiditätsanforderungen oder Liquiditätsanforderungen bei einer Restrukturierung oder Liquidation.
Die Bankeninsolvenzverordnung der SFMA präzisiert die bankenrechtlichen Sanierungs- und Konkursverfahren im Zuständigkeitsbereich der SFMA.