Rechtsgrundlage für die Sanierung und Abwicklung von Finanzmarktinfrastrukturen

Die finanzmarktrechtlichen Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen (FinMiG) zur Sanierung und Abwicklung sind vor allem im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINfraG) und der darauf aufbauenden Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinMiV) enthalten.

Aus Sanierungs- und Abwicklungssicht sind die Bestimmungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinMiG) zu den besonderen Anforderungen an systemrelevante Finanzmarktinfrastrukturen (FinMiG) (Art. 23, 24 und Besonders relevant sind die Bestimmungen zum Insolvenzrecht (Art. 25 Abs. 4 FinfraG) und die Bestimmungen zum Insolvenzrecht (Art. 88 ff. FinfraG). Dementsprechend gelten die Bestimmungen zum Bankeninsolvenzrecht (Art. 25 ff. Bank-GV und BIO-SFMA) sinngemäss hinsichtlich Schutzmassnahmen, Sanierung und Konkurs für FMIs.

Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FINMV) enthält weitere Ausführungsbestimmungen. Mit Fokus auf Sanierung und Abwicklung zählen dazu insbesondere die Bestimmungen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung (Art. 20 FinfraV) sowie zu Massnahmen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Finanzmarktinfrastrukturen (Art. 21 FinfraV).