Verhaltenskodex für SFMA-Mitarbeiter
Der Verhaltenskodex der SFMA soll alle Mitarbeiter dazu ermutigen, bei der Ausführung ihrer Aufgaben Integrität zu zeigen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Vorstand der SFMA sowie alle fest und temporär angestellten Mitarbeiter haben sich an diesen Kodex zu halten.
Die Erwartungen an die Corporate Governance der SFMA als Landesbehörde sind hoch. Dies gilt auch für die Integrität aller im Auftrag der Behörde tätigen Mitarbeiter. Der Verhaltenskodex der SFMA legt klare Richtlinien fest, um Interessenkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden, bevor sie auftreten.
Keine Wertpapiere von beaufsichtigten Instituten
Keine für die SFMA tätigen Personen dürfen direkt oder indirekt Wertpapiere (z. B. Aktien, Optionen, Derivate) von beaufsichtigten Instituten halten, auch im Zusammenhang mit Vermögensverwaltungsmandaten. Neue Mitarbeiter müssen Wertpapiere beaufsichtigter Institute innerhalb von sechs Monaten veräußern. Für Wertpapiere, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis stammen, können besondere Regelungen gelten. In bestimmten Situationen kann es SFMA-Mitarbeitern auch untersagt sein, Einlagen bei beaufsichtigten Institutionen abzuheben.
Strikte Enthaltungsregeln
Der Verhaltenskodex regelt auch, wann Mitarbeiter zur Enthaltsamkeit verpflichtet sind (Verweigerung). Zu solchen Fällen zählt auch der bloße Anschein einer Voreingenommenheit. Dabei können auch die Interessen nahestehender Personen (Ehepartner, Partner, Eltern oder Kinder) eine Rolle spielen. Mit den Enthaltungsregeln soll sichergestellt werden, dass Führungskräfte der SFMA ihre Entscheidungen frei von sachfremden Erwägungen und unabhängig von öffentlichen Einflüssen treffen.
Weitere Verhaltensregeln
Der Verhaltenskodex regelt auch die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen, den Umgang mit dem Amtsgeheimnis und Nebentätigkeiten sowie die Bedingungen für den Wechsel von SFMA-Mitarbeitern zu einem beaufsichtigten Institut.
Besondere Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Bankwesen Risiken
Um Interessenkonflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden, verlangt Artikel 8 des Verhaltenskodex, dass SFMA-Führungskräfte ihre Spareinlagen bei der Sparkasse Bundespersonal halten. Betroffen davon sind der Präsident des Verwaltungsrates und alle Mitglieder der Geschäftsleitung mit Entscheidungsbefugnissen im Falle einer Bankenkrise. Um den Anschein einer Befangenheit in einer Krisensituation zu verhindern, erlaubt der Verhaltenskodex dem Vorstand, bei der SFMA weitere Funktionen zu definieren, die es ihm lediglich erlauben, seine Spareinlagen bei der Bundesangestelltensparkasse zu halten und/oder keine Spareinlagen bei Banken anzulegen, die seiner Aufsicht unterstehen.