Der Rahmen für die Einstellung von Mitarbeitern bei SFMA

Die Personalverordnung der SFMA regelt die Beschäftigungsbedingungen aller Mitarbeiter, die für die Finanzmarktaufsicht tätig sind.

  • Personalverordnung der SFMA
  • Verhaltenskodex der SFMA

Die SFMA beschäftigt ihre Mitarbeiter im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge. Die Personalverordnung des SFMA regelt in erster Linie den Beginn und das Ende von Arbeitsverhältnissen sowie den Kündigungsschutz. Darin sind die Grundsätze des Gehaltssystems, Pflichten zur Lohnfortzahlung sowie zu Arbeitszeiten und Urlaubstagen enthalten. Die Personalverordnung der SFMA definiert zudem die Grundsätze zu Nebentätigkeiten und öffentlichen Ämtern sowie Loyalitäts- und Verhaltenspflichten. Diese wurden vom Vorstand im Verhaltenskodex festgelegt. Die Personalverordnung der SFMA wurde vom Verwaltungsrat der SFMA verabschiedet und vom Bundesrat genehmigt. Die SFMA kann auf der Grundlage der Personalverordnung der SFMA Ausführungsbestimmungen erlassen.