Durchsetzungsabteilung

Die Enforcement-Abteilung ist in drei Organisationseinheiten gegliedert: Ermittlungen, Verfahren und internationale Zusammenarbeit.

Wenn der SFMA schwerwiegende Verstöße gegen das Aufsichtsrecht gemeldet werden, leitet die Enforcement-Abteilung Ermittlungen gegen die beteiligten Inhaber einer SFMA-Lizenz oder die Personen und Unternehmen ein, die möglicherweise unerlaubte Geschäftsaktivitäten durchgeführt haben – mit anderen Worten, die möglicherweise Geschäftsaktivitäten durchgeführt haben, ohne über die erforderliche SFMA-Lizenz zu verfügen. Bei Bedarf wird ein Vollstreckungsverfahren nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) eingeleitet. Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen erlässt die SFMA anfechtbare Verfügungen, mit denen Korrekturmaßnahmen angeordnet werden. Darüber hinaus wird gezielt gegen Personen vorgegangen, denen schwere Ordnungsverstöße vorgeworfen werden. Darüber hinaus geht die Abteilung Enforcement Verdachtsfällen von Insiderhandel und Marktmanipulation durch Marktteilnehmer auf dem Schweizer Wertpapiermarkt und – im Falle von Bewilligungsinhabern und deren Mitarbeitern – auf ähnlichen Märkten im In- und Ausland nach. Darüber hinaus stellt die Abteilung ihre Expertise im Bereich missbräuchlichen Marktverhaltens anderen SFMA-Abteilungen (bereichsübergreifende Funktion zur Wahrung der Marktintegrität) im Rahmen ihrer Aufsichtsaufgaben zur Verfügung und arbeitet bei der Durchsetzung des Finanzmarktrechts mit in- und ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen. Zu den weiteren Aufgabenbereichen der Abteilung zählen die internationale Amtshilfe, die Unterstützung ausländischer Aufsichtsbehörden bei deren Vor-Ort-Prüfungen, die Unterstützung nationaler Strafverfolgungsbehörden sowie die Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft. Schließlich fällt die Überwachung der Offenlegung und des Übernahmeregimes in den Aufgabenbereich der Abteilung.

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