Acht Abteilungen

Die Organisationsstruktur der SFMA orientiert sich an den verschiedenen Sektoren der Finanzindustrie.

Drei Abteilungen der SFMA übernehmen die Verantwortung für ihre Aufsichtstätigkeiten. Bereichsübergreifende Funktionen werden in fünf weiteren Bereichen gebündelt.

Drei Aufsichtsbereiche

Die Zulassung und Beaufsichtigung von Banken und Wertpapierfirmen obliegt dem Bereich Banken. Der Bereich Versicherungen nimmt die gleichen Aufgaben für die Versicherungsbranchen wahr. Die Verantwortung für die Aufsicht über Institutionen und Produkte im Bereich der individuellen und institutionellen Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen sowie für die Anerkennung und Aufsicht von Selbstregulierungsorganisationen (SROs) und Aufsichtsorganisationen (SOs) liegt beim Bereich Asset Management and Markets.

Fünf Bereiche mit bereichsübergreifender Funktion

Der Bereich Integrated Risk Expertise stellt den Aufsichtsbereichen Expertise in der datengetriebenen Aufsicht, der Analyse von Finanz- und Finanzmärkten zur Verfügung nichtfinanzielle Risiken und die operative Widerstandsfähigkeit der beaufsichtigten Institute. Es ist auch für die Planung, Durchführung und Qualitätssicherung der Vor-Ort-Überprüfungen der SFMA verantwortlich. Der Bereich Enforcement ist mit der Durchsetzung des Aufsichtsrechts in allen Bereichen und der Marktüberwachung betraut.

Die Hauptaufgabenbereiche des Bereichs Supervisory Policy und Legal Expertise sind internationale Zusammenarbeit, SFMA-relevante Regulierung, Rechtsberatung und Compliance. Der Bereich Recovery and Resolution ist mit Maßnahmen zur Stabilisierung beaufsichtigter Unternehmen im Krisenfall, für deren Notfall- und Abwicklungsplanung sowie für etwaige Restrukturierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren zuständig. Die Operations-Abteilung stellt den SFMA-Mitarbeitern die erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung und übernimmt interne Service- und Kontrollfunktionen.

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