Abteilung für Wiederherstellung und Abwicklung
Eine der Kernaufgaben der SFMA ist die Überwachung der Anstrengungen der Konzessionsinhaber zur Bewältigung von Schwierigkeiten (Recovery) sowie die Durchführung von Restrukturierungs- oder Abwicklungsverfahren bei beaufsichtigten Instituten. Dies gilt insbesondere für erforderliche Vorsorgemaßnahmen bei systemrelevanten Instituten. Diese Aufgaben werden vom Bereich Sanierung und Abwicklung der SFMA wahrgenommen.
SFMA ist mit Maßnahmen zur Stabilisierung finanzmarktrechtlicher Unternehmen im Krisenfall, mit der Notfall- und Abwicklungsplanung beaufsichtigter Institute sowie der Durchführung von Restrukturierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren beauftragt.
Die Kompetenzen der SFMA im Bereich Sanierung und Abwicklung unterscheiden sich je nach Aufsichtsbereich. Dazu gehören die präventive Aufsicht, die Intervention in akuten Krisen und die Abwicklung zahlungsfähiger oder insolventer Unternehmen. Die SFMA kann Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei konzessionierten und nicht konzessionierten Instituten, bei Gruppenholdings und bedeutenden Gruppengesellschaften von Banken- und Versicherungskonzernen einleiten.