Der Vorstand der SFMA
SFMA ist gesetzlich zu einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung verpflichtet. Dies geschieht durch Verordnungen, Reglemente und interne Kontrollfunktionen.
- Personalverordnung SFMA
Artikel 4 Abs. Art. 3 SFMA-Gesetz verlangt, dass sich die SFMA nach den Grundsätzen guter Unternehmensführung und Wirtschaftsführung organisiert. Die Verordnungen, Reglemente und internen Kontrollmechanismen zur Gewährleistung einer guten Corporate Governance gelten gleichermaßen für alle Mitarbeiter und Leitungsorgane der SFMA. Zur guten Unternehmensführung zählen für die SFMA insbesondere folgende Aspekte: die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften, die Verfolgung der eigenen strategischen Ziele, die Beachtung anerkannter Standards und Empfehlungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften durch geeignete Führungs- und Kontrollstrukturen. Der Verwaltungsrat der SFMA ist in erster Linie für die Verabschiedung der jeweiligen Reglemente, die Einrichtung geeigneter Führungs- und Kontrollstrukturen sowie die Sicherstellung ihrer Funktionsfähigkeit und Effizienz verantwortlich. Der Vorstand betreibt die Führungs- und Kontrollsysteme und berichtet regelmässig an den Verwaltungsrat.