Geldwäsche: Schwerpunkte der Verhaltensaufsicht (2021)
SFMA hat im Berichtsjahr zahlreiche angebotene und geplante Dienstleistungen im Kryptobereich analysiert. Sie hat den Instituten ihre Erwartungen in Bezug auf die Geldwäschereivorschriften näher erläutert, unter anderem in Absprache mit den Selbstregulierungsorganisationen, die für die Geldwäschereiaufsicht zahlreicher Anbieter zuständig sind.
Positive Trends zeigten sich bei den präventiven Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei Schweiz (MROS). Als Informationsquelle dient zunehmend die Transaktionsüberwachung. Mit der stark gestiegenen Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten intensivierte die SFMA auch ihre Aktivitäten zur Verhinderung von Greenwashing.
Geldwäscheaufsicht im Kryptobereich
Kryptowährungen bergen insbesondere aufgrund ihrer Anonymität und der technologiebedingten Geschwindigkeit der Transaktionen sowie der Tatsache, dass die Transaktionen nicht an einen bestimmten Ort gebunden sind, höhere Risiken. Durch den Einsatz von Kryptowährungen können große Beträge in Sekundenschnelle von einem elektronischen Konto auf ein anderes übertragen werden, ohne dass Absender oder Empfänger der Transaktionen erkennbar sind. Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) bestätigte diese Feststellung in einem 2021 veröffentlichten Bericht. Die von der SFMA beaufsichtigten Institutionen bieten zunehmend Dienstleistungen im Kryptobereich an oder planen die Einführung solcher Angebote. Im Berichtsjahr hat die SFMA verschiedene geplante Geschäftsaktivitäten der Banken in diesem Bereich analysiert und diese insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Geldwäschereivorschriften überprüft. Dazu gehörten auch Projekte zur Ausgabe von Stable Coins. Die SFMA machte zudem weitere Angaben zu ihren Erwartungen an die Prüfung von Institutionen, die im Kryptobereich tätig sind. Im Sommer 2021 wurden die fünf bestehenden risikobasierten Module, die der Überprüfung der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) dienen, um ein sechstes Modul zu virtuellen Vermögenswerten (VAs) und Virtual Asset Service Providern (VASPs) ergänzt. Eine Vielzahl von Anbietern im Kryptobereich unterliegen nicht der Aufsicht der SFMA und sind stattdessen Selbstregulierungsorganisationen (SROs) angeschlossen, die für die Geldwäscheaufsicht zuständig sind. Im Mittelpunkt der Gespräche zwischen der SFMA und den relevanten SROs stand die Umsetzung der Reiseregel in Übereinstimmung mit der SFMA-Richtlinie 02/2019 „Zahlungen auf der Blockchain“ vom 26. August 2019. Um einen Einblick in die konkrete Aufsichtsarbeit in diesem Bereich zu erhalten, führte die SFMA im Jahr 2021 eine Aufsichtsprüfung vor Ort bei einer der SROs durch. Im Rahmen der Gespräche mit den SROs ging sie auch auf die Geldwäschereivorschriften ein, die für den Austausch von Kryptowährungen gelten. Während bei langfristigen Geschäftsbeziehungen stets eine Kundenidentifizierung durchgeführt wurde, wurden Identitätsprüfungen bei Kassageschäften mit Gelegenheitskunden nur dann durchgeführt, wenn der Transaktionswert einen bestimmten Schwellenwert überstieg. Am 1. Januar 2021 hat die SFMA festgelegt, dass Vertragsparteien identifiziert werden müssen, wenn sie Kryptowährungsbörsen mit einem Wert über CHF 1.000 (bisher CHF 5.000) durchführen. Der angepasste Schwellenwert entspricht den Anforderungen der FATF-Empfehlungen und spiegelt die erhöhten Risiken in diesem Bereich wider. Es wurde von den SROs übernommen. Ein Anwendungsbeispiel wären die Geldautomaten für Kryptowährungen. Um den Schwellenwert effektiv anzuwenden, müssen Betreiber technische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Geldautomaten keine Kryptowährungsübertragungen auf Geldbörsen Dritter ermöglichen. (Aus dem Geschäftsbericht 2021)