Greenwashing verhindern und bekämpfen

Zu den Aufgaben der SFMA gehört der Schutz von Finanzmarktkunden und Anlegern vor missbräuchlichem Geschäftsgebaren, insbesondere vor Täuschung. Das Hauptziel der SFMA in Bezug auf Greenwashing besteht darin, sicherzustellen, dass Kunden und Investoren nicht in die Irre geführt werden.

Die Nachfrage von Kunden und Investoren nach nachhaltigen Finanzprodukten und -dienstleistungen ist weiterhin hoch. Es besteht die Gefahr, dass Kunden und Anleger wissentlich oder unwissentlich über die nachhaltigen Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen in die Irre geführt werden („Greenwashing“). Untersuchungen der SFMA zeigen, dass Anbieter häufig vage oder sogar irreführende Versprechungen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen machen.

Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz enthalten insbesondere ein Täuschungsverbot im Hinblick auf kollektive Kapitalanlagen. Anleger sollen zudem in der Lage sein, fundierte Anlageentscheidungen über als nachhaltig vermarktete Produkte zu treffen. Bei Schweizer Fonds hat die SFMA beispielsweise klargestellt, welche Informationen in die Dokumentation aufgenommen werden müssen, wenn Fonds als nachhaltig bezeichnet werden. Bei Anträgen auf Produktzulassung werden von Fondsmanagern ergänzende Informationen zu den verfolgten Nachhaltigkeitszielen, deren Umsetzung und ggf. der beabsichtigten Wirkung abgefragt. Dadurch kann die SFMA besser beurteilen, ob eine Täuschung vorliegt, und entsprechend eingreifen. Im Sinne einer guten Praxis empfiehlt die SFMA in diesem Zusammenhang eine transparente und regelmässige Berichterstattung. Die SFMA stellt zudem sicher, dass Institutionen, die nachhaltigkeitsbezogene kollektive Kapitalanlagen verwalten, angemessen organisiert sind. Dazu gehört insbesondere, sicherzustellen, dass nachhaltigkeitsrelevante Kriterien in den Investitionsentscheidungsprozess einbezogen werden, dass die entsprechende Expertise vorhanden ist und dass das Risikomanagement auch die mit der Nachhaltigkeit verbundenen Risiken erfasst. Darüber hinaus sensibilisiert SFMA Finanzdienstleister, die nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbieten, für die mit dem Beratungsprozess (am Point of Sale) verbundenen Greenwashing-Risiken. Diese Risiken sollten von Finanzdienstleistern insbesondere im Hinblick auf eine mögliche zivilrechtliche Haftung begrenzt werden.

Insgesamt sind die Möglichkeiten der SFMA, Greenwashing wirksam zu verhindern und zu bekämpfen, begrenzt. Insbesondere fehlen konkrete nachhaltigkeitsbezogene Transparenz- und Rechenschaftspflichten sowie wirksame aufsichtsrechtliche Handlungsrahmen am Point of Sale. Dementsprechend konzentriert sich die SFMA neben den Transparenzanforderungen an Fonds auf die Einhaltung allgemeiner Anforderungen in den Bereichen Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem. Regulatorische Vorgaben könnten der SFMA zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um Greenwashing effektiver zu bekämpfen.

Dokumente

SFMA-Leitfaden 05/2021

Verhinderung und Bekämpfung von Greenwashing

Nachhaltige Finanzierung

SFMA-Prioritäten 2026–2028