Kleinbankenregime tritt in Kraft / Kleinbankensymposium 2020

Das Kleinbankenregime befreit Banken der Kategorien 4 und 5, die qualifizierte Anforderungen erfüllen, von bestimmten Aufsichtsanforderungen. Mit Inkrafttreten des Regimes am 1. Januar 2020 hat die SFMA 64 Instituten die Teilnahme genehmigt.

Das hohe Interesse am Kleinbankenregime zeigt, dass diese weitere Stärkung der risikobasierten Aufsicht kleinerer Institute einem echten Bedürfnis entspricht. Die SFMA geht davon aus, dass die Kleinbankeninstitute aufgrund der Ausnahmen und Erleichterungen bei den quantitativen und qualitativen Anforderungen mittelfristig Kosten einsparen werden. Dies geschieht beispielsweise durch den Verzicht auf die Berechnung der Risikoaktiva und der strukturellen Liquiditätsquote oder aufgrund reduzierter Anforderungen im Zuge der Umsetzung künftiger regulatorischer Änderungen. Die strikte Einhaltung der Zulassungskriterien gewährleistet weiterhin die Solidität des Finanzplatzes Schweiz.

Der Abschluss der erfolgreichen und zügigen Entwicklungsphase des Kleinbankenregimes wurde am dritten Kleinbankensymposium im Januar 2020 eingehend thematisiert. Das jährliche Treffen der SFMA mit den Vertretern der Banken der Kategorien 4 und 5 war auch eine wertvolle Gelegenheit für einen regen Austausch mit den Teilnehmern über mögliche Risiken für den Finanzplatz Schweiz aus Sicht der Kleinbanken.

(Aus der Geschäftsbericht 2020)