Vom Pilotprojekt zum neuen Regulierungssystem 2019

SFMA ist bestrebt, die Regulierung auf eine Weise vorzunehmen, die sowohl verhältnismäßig ist als auch angemessen zwischen verschiedenen Risiken und Geschäftsarten unterscheidet. Ein wichtiger Meilenstein ist das Kleinbankenregime. Ziel ist es, die Komplexität der Regulierung und Aufsicht für kleine und besonders solide Institute zu reduzieren. Diese Institute sind von bestimmten Aufsichtspflichten ausgenommen, wenn sie über eine deutlich überdurchschnittliche Kapitalisierung und eine starke Liquiditätsausstattung verfügen.

Um das Kleinbankenregime dauerhaft einzuführen, musste zunächst die Eigenmittelverordnung des Bundesrates angepasst werden. Zweitens hat die SFMA auf dieser Grundlage verschiedene Rundschreiben überarbeitet. Die überarbeiteten Rundschreiben traten am 1. Januar 2020 in Kraft und der Pilot wurde somit in das neue Regulierungsregime überführt. Darüber hinaus wurden alle Prüfprogramme und -kriterien mit Ausnahme derjenigen im Bereich Eignung und Geldwäsche überarbeitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen in den Prüfprogrammen nicht über diejenigen in den Rundschreiben der SFMA hinausgehen.

Die verschiedenen quantitativen und qualitativen Ausnahmen sollen eine Einsparung sowohl an direkten als auch indirekten Kosten und Opportunitätskosten für Institute des Kleinbankenregimes und möglicherweise sogar für alle Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5 bedeuten.

Das Kleinbankenregime macht die Schweizer Finanzmarktregulierung in ihrem Bereich hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit führend.

(Aus dem Geschäftsbericht 2019)