Dezentrale Finanzierung (DeFi)

Viele Projekte reichten im Berichtsjahr Anfragen aus dem aufstrebenden Bereich „Decentralised Finance“ bei der SFMA ein. Mit diesem Begriff wird eine neue Form offen zugänglicher Finanzdienstleistungen bezeichnet.

Die unter der Abkürzung „DeFi“ bekannt gewordene Entwicklung ist mit frei zugänglichen, programmierbaren Blockchain-Systemen in Form von Smart Contracts verknüpft. DeFi ist bisher insbesondere in Form von DeFi-Anwendungen entstanden, die Finanzmarktdienstleistungen wie den Handel mit Token und das Kreditgeschäft ermöglichen. DeFi basiert größtenteils auf Peer-to-Peer-Modellen. Traditionelle Intermediäre wie Banken und Wertpapierfirmen spielen daher keine Rolle. Jede Dienstleistung im Finanzmarkt, die als Computerprogramm realisierbar ist, kann grundsätzlich auch als DeFi-Anwendung implementiert werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Finanzmarktdienstleistungen gibt es für echte DeFi-Anwendungen keine individuell identifizierbaren oder kontrollierenden Betreiber. Bei der Bearbeitung von Anfragen ist es wichtig, Projekte ohne identifizierbare Betreiber von solchen zu unterscheiden, die sich zwar als DeFi bezeichnen, aber tatsächlich zentral organisiert und gesteuert werden und dadurch traditionellen Finanzmarktintermediären ähneln. Derartige Vorhaben fallen in den Anwendungsbereich des Finanzmarktrechts. Die konkreten Anfragen an die SFMA betrafen Handelsplattformen, über die tokenisierte Wertpapiere oder Kryptowährungen gehandelt werden können. Bei der Beantwortung solcher Anfragen nutzt die SFMA folgende Ansätze:

  • SFMA wendet die bestehenden Regeln auf DeFi-Anwendungen an und abstrahiert dabei vom Einsatz spezifischer Technologien oder Verfahren (Prinzip der Technologieneutralität).
  • Wenn eine DeFi-Anwendung den gleichen Service bietet und die gleichen Risiken birgt wie Intermediäre im traditionellen Finanzmarkt, wendet die SFMA auch die gleichen Regeln an (gleiche Risiken, gleiche Regeln).
  • Wenn aus wirtschaftlicher Sicht a DeFi-Anwendung bietet eine finanzmarktrechtliche Tätigkeit, die einer Lizenzierung bedarf, SFMA geht auch bei neuen Arten der technischen oder rechtlichen Umsetzung von einer Lizenzpflicht aus (Substance over Form).

Börse und Zentralverwahrer erstmals für den Handel mit Tokens zugelassen

Am 10. September 2021 erteilte die SFMA zwei Genehmigungen zum Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT): eine an SIX Digital Exchange AG als zentrale Wertpapierverwahrstelle und eine an das Schwesterunternehmen SDX Trading AG als Börse. Damit verfügt der Finanzplatz Schweiz erstmals über Infrastrukturen, die den Handel digitalisierter Wertpapiere in Form von Tokens und deren integrierte Abwicklung ermöglichen. Dabei wendete die SFMA die bestehenden Bestimmungen des Finanzmarktrechts technologieneutral im Sinne des Grundsatzes „gleiche Risiken, gleiche Regeln“ an. Die Erteilung der Lizenzen erfolgte auf dem klassischen Weg, nämlich der Zulassung als Börse und Zentralverwahrer nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Sie haben eine engmaschige Wertschöpfungskette ermöglicht, die von der Ausgabe und dem Handel bis hin zur Abwicklung und Verwahrung tokenisierter Vermögenswerte reicht. Nach der Börsenausführung werden die Transaktionen brutto und sofort abgewickelt. Eine Abwicklung der abzuwickelnden Geschäfte durch eine zentrale Gegenpartei findet nicht statt. Darüber hinaus werden Börsengeschäfte aufgrund der engen Verknüpfung von Handel und Abwicklung erst dann rechtsverbindlich, wenn der Zentralverwahrer sie vollständig aus den vorhandenen Beständen der Teilnehmer abgewickelt hat. Das SDX-Angebot richtet sich an beaufsichtigte Finanzinstitute. (Aus dem Geschäftsbericht 2021)

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