Effizienz und Verhältnismäßigkeit in der Bankenaufsicht 2018
Die Aufsicht und Regulierung der SFMA orientiert sich seit langem an den Grundsätzen der Effizienz und Verhältnismäßigkeit. In den letzten Jahren hat sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konsequent in ihre Rundschreiben aufgenommen und insbesondere für kleinere Institute verschiedene Ausnahmen und Erleichterungen eingeführt.
Diesem Ansatz folgt die SFMA mit dem neuen Kleinbankenregime und der gestrafften Prüfung. Ziel ist es, die Aufsichtstätigkeit konsequent zu fokussieren und Komplexität und Aufwand für die betroffenen Institute zu reduzieren.
Neue Prüfungsausrichtung
Die Aufsichtsprüfung ist ein wichtiges Instrument zur laufenden Überwachung von Bewilligungsinhabern. Mit der Überarbeitung des entsprechenden Rundschreibens hat die SFMA die Grundlage geschaffen, ihre Prüfung stärker auf die relevanten Risiken auszurichten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern. Die SFMA stärkt damit die Risikoorientierung der Aufsichtsprüfung durch Prüfgesellschaften. Infolgedessen werden die behördlichen Prüfungen nicht mehr so umfangreich wie bisher sein und sich stattdessen auf detaillierte Prüfungen in Bereichen mit höherem Risiko konzentrieren. Dadurch wird die Prüfung effektiver. Die SFMA erklärte in ihren strategischen Zielen zudem, dass sie ihre Aufsichtskosten stabil halten und weitere Effizienzsteigerungen erzielen werde. Dazu gehört die gezielte Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Aufsichtsprüfung bei gleichbleibendem Schutzniveau und erhöhter Kostentransparenz. Mit ihrer Tätigkeit im Auftrag der SFMA leisten Revisionsgesellschaften einen wichtigen Beitrag zur Aufsicht über den Schweizer Finanzmarkt. Auch nach der Neufassung bleibt die Auswahl und Beauftragung des Aufsichtsprüfers weiterhin in der Kompetenz des beaufsichtigten Instituts. Das revidierte Rundschreiben 2013/3 „Prüfung“ ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen vor allem Prüfungen von Banken und Effektenhändlern, Institutionen, die dem Kollektivanlagengesetz (KAG) unterliegen, sowie Finanzmarktinfrastrukturen. Bedeutung der Risikoanalyse Die Risikoanalyse ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfung und bildet den Ausgangspunkt und die Grundlage für die Festlegung der Prüfungsstrategie. Die Prüfungsgesellschaften bewerten weiterhin das inhärente Risiko und Kontrollrisiko in den einzelnen Prüfungsbereichen und -feldern.
Stärkerer Einfluss auf die Prüfungsstrategie und Prüfungen großer beaufsichtigter Institute
SFMA ist für die Genehmigung regulatorischer Prüfungsstrategien verantwortlich. Künftig wird die SFMA einen stärkeren Einfluss auf die Prüfungsstrategien für systemrelevante beaufsichtigte Unternehmen (Banken der Aufsichtskategorien 1 und 2) sowie ausgewählte Institute nach KAG der Aufsichtskategorie 4 ausüben. Sie werden in einem wechselseitigen Prozess zwischen der SFMA und der Prüfgesellschaft festgelegt. Die von den Prüfgesellschaften vorgelegten Kostenschätzungen für die geplanten Prüfungen liefern der SFMA zusätzliche Informationen. SFMA beeinflusst auf diese Weise die Risikoorientierung von Aufsichtsprüfungen.
Verlängerung der Prüfzyklen für die Grundprüfung
Grundprüfungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften decken einzelne Prüfungsgebiete und -felder in vordefinierten Prüfzyklen ab. Als Ergebnis der Prüfungsprüfung wurden die Prüfungszyklen pro Prüfungsgebiet und -feld gelockert, wodurch die reguläre Basisprüfung nicht mehr so umfangreich ist und stattdessen ein selektiveres und fokussierteres Vorgehen favorisiert wird. Beispielsweise wird ein Prüfbereich oder -bereich mit einem „mittleren“ Nettorisiko nur noch alle sechs Jahre geprüft, statt bisher alle drei Jahre. Der Fokus liegt auf der Risikoorientierung, d. h. die Zyklen werden für Institute in den Bereichen verlängert, in denen die Risiken nicht als sehr hoch eingeschätzt werden.
Prüfung alle zwei bis drei Jahre bei kleinen beaufsichtigten Instituten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führen bisher jährlich Aufsichtsprüfungen bei beaufsichtigten Unternehmen durch. Dabei handelte es sich um einen undifferenzierten Standardansatz und somit unabhängig vom Geschäftsmodell oder der Risikosituation des beaufsichtigten Instituts. Durch die Überarbeitung des Prüfungsprozesses ermöglicht die SFMA beaufsichtigten Unternehmen, sich von der jährlichen Prüfung zu befreien. Durch die reduzierte Prüfungshäufigkeit werden beaufsichtigte Unternehmen der Aufsichtskategorie 4 nur noch alle zwei Jahre und diejenigen der Kategorie 5 alle drei Jahre einer Prüfung unterzogen. Dies gilt ausschließlich für beaufsichtigte Unternehmen, die frei von hohen Risiken sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen. Über die Reduzierung der Frequenz entscheidet die SFMA auf Antrag der Geschäftsleitung des beaufsichtigten Instituts. Mit der Reduzierung der Prüfhäufigkeit beachtet die SFMA den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Beaufsichtigte Institute profitieren von den daraus resultierenden Synergien, da die Aufsichtsprüfungen gebündelt werden und die Berichterstattung nur noch alle zwei bis drei Jahre erfolgt.
Erhöhte Flexibilität bei der Prüfungsschlussfolgerung
Die Aufsichtsprüfungsgrundsätze bleiben auch nach den jüngsten Änderungen schlank. Gleichzeitig gibt es eine wesentliche Neuerung: die erhöhte Flexibilität beim Konzept der Stichprobenkontrollen. Dies ermöglicht es der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sich bei der Durchführung einer Stichprobenprüfung stärker auf die Hochrisikoelemente zu konzentrieren und dennoch auf dieser Grundlage ihr Urteil zu fällen. Zudem schätzt die SFMA, dass die Revisionsbranche die Prüfungsgrundsätze weiter verfeinert (Stellungnahme 70 EXPERTsuisse). Ein Hauptziel besteht darin, eine Reihe von Grundprinzipien für die Festlegung der Stichprobenkontrolle festzulegen, die für alle Prüfungsgesellschaften gelten, die eine Aufsichtsprüfung durchführen.
Verstärkter Rückgriff auf die interne Revision
Während die Prüfungsgesellschaft die aufsichtsrechtliche Prüfung durchführt, führt die interne Revision im Interesse einer angemessenen Unternehmensführung auch eine eigene Prüfung durch. Beide Prozesse wurden bisher strikt getrennt. Durch die Einführung dieser Änderungen im Rundschreiben ermöglicht die SFMA der Revisionsgesellschaft, stärker von der Arbeit der Internen Revision zu profitieren. Dies gilt insbesondere für Erkenntnisse aus der Risikoanalyse, einer Abstimmung der Prüfstrategie und für konkrete Maßnahmen innerhalb der definierten Prüfungsbereiche und -felder. Das Ergebnis wird eine bessere und effizientere Abstimmung zwischen Prüfgesellschaft und Interner Revision sein.
Vereinfachte Berichterstattung
Die von den Prüfgesellschaften vorgelegten Jahresberichte enthalten detaillierte Beschreibungen von Prozessen und Kontrollfunktionen für Prüfungsbereiche und -felder. Durch die Anpassung ihrer Berichtspflichten hat die SFMA dazu geführt, dass sich Prüfungsgesellschaften stärker auf Unregelmäßigkeiten und Empfehlungen konzentrieren. Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden ihre Ergebnisse nach klaren Kriterien („hoch“, „mittel“, „niedrig“) einstufen. Dadurch kann die SFMA zielgerichtet und risikoorientiert agieren, Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls Aufsichtsmassnahmen festlegen. Darüber hinaus ermöglicht die neue Umfrageplattform der SFMA künftig, Aufsichtsinformationen über digitale Kanäle zu erhalten. Die Plattform wird einen schlankeren und kosteneffizienteren Audit-Reporting-Prozess ermöglichen. Über die Befragungsplattform können auch Risikoanalysen und Prüfungsstrategien eingereicht werden.
Pilotphase des Kleinbankenregimes
Die große Vielfalt im Schweizer Bankensektor bringt mehrere Vorteile mit sich. Die Erreichbarkeit anspruchsvoller Bankdienstleistungen, die Kundennähe und die Kenntnis regionaler Besonderheiten steigern den Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich. Kleine Banken fördern in diesem Umfeld den Wettbewerb. Ihr Innovationspotenzial trägt wesentlich zur Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle bei. Im Herbst 2017 kündigte die SFMA an, unnötige Komplexität bei der Regulierung kleinerer Institute zu reduzieren und die bestehenden Anforderungen für besonders gesunde Kleinbanken zu lockern. Durch die geplanten Änderungen soll die Effizienz der Regulierung und Aufsicht gesteigert und unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden, gleichzeitig sollen die Stabilitäts- und Sicherheitsmargen in der Branche auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Im ersten Halbjahr 2018 lag der Schwerpunkt auf der Definition zentraler Werte, dem sogenannten Term Sheet, gemeinsam mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und ausgewählten institutionellen Vertretern. Das Term Sheet wurde Ende Juni 2018 fertiggestellt und enthält die Zulassungskriterien für die Teilnahme sowie die vorgesehenen Vereinfachungen. Darüber hinaus gibt es eine vereinfachte Verschuldungsquote von über 8 %; eine durchschnittliche Liquiditätsdeckungsquote von über 120 % in den letzten 12 Monaten; eine Refinanzierungsquote von über 100 % und keine erhöhten Risiken, insbesondere für Verhaltens- und Zinsänderungsrisiken. Geplant ist, dass kleine Banken im Regime künftig keine risikogewichteten Aktiva berechnen müssen. Darüber hinaus sind weitere Lockerungen und Vereinfachungen der qualitativen Anforderungen für die Post-Pilot-Phase geplant. Das Projekt startete Mitte Juli 2018 mit 68 Instituten der Aufsichtskategorien 4 und 5 und soll bis Ende 2019 dauern. Die Teilnehmer des Programms profitierten im Berichtsjahr von Lockerungen in den Bereichen Liquidität, Offenlegung und Prüfung. Die Schweiz ist eine der ersten Nationen weltweit, die einen solchen Piloten durchführt, der auf einem detaillierten Konzept basiert. Der Übergang von einem Pilot- zu einem dauerhaften System für Kleinbanken erfordert spezifische Anpassungen der CAO- und SFMA-Rundschreiben. Unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) laufen die Vorbereitungen für die notwendigen Änderungen in der ERV des Bundesrates. Die geänderten Vorschriften sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die SFMA fokussiert ihre Aufsichtstätigkeit konsequent und reduziert durch das neue Regime und die vereinfachte Prüfung die Komplexität und den Aufwand für Kleinbanken.
(Aus dem Geschäftsbericht 2017)