Innovation 2020

Das Potenzial für technologische Innovationen auf den Finanzmärkten ist erheblich. Die SFMA hat im Berichtsjahr die regulatorischen Rahmenbedingungen für innovative Technologien, insbesondere die Distributed-Ledger-Technologie, aktiv mitgestaltet. SFMA erteilte 2020 auch die erste FinTech-Lizenz und erhielt den Lizenzantrag von Diem (ehemals Libra) als Zahlungssystem nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz.

FinTech-Lizenz

Die FinTech-Lizenz erlaubt Anbietern von Finanzdienstleistungen, öffentliche Einlagen von bis zu CHF 100 Mio. anzunehmen, sofern diese Einlagen nicht angelegt werden und keine Zinsen darauf gezahlt werden. Die Lizenz gilt für alle Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der Annahme öffentlicher Einlagen. Allerdings zeigten die im Jahr 2020 bei der SFMA eingegangenen Anfragen, dass es vor allem für Geschäftsmodelle rund um den Zahlungsverkehr interessant sei. FinTech-Lizenznehmer, die ein bedeutendes Zahlungsgeschäft in Schweizer Franken betreiben, haben zudem die Möglichkeit, bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einen Zugang zum Swiss Interbank Clearing System (SIC-System) zu beantragen. SFMA erteilte im ersten Quartal die erste FinTech-Lizenz. Das lizenzierte Start-up-Unternehmen plant, seinen Kunden umfassende Zahlungsdienstleistungen auf Basis einer innovativen Technologieplattform anzubieten. Im Berichtsjahr gingen bei der SFMA weitere Lizenzanträge ein, über die sie im Jahr 2021 entscheiden wird.

Diem (ehemals Libra)

In ihrer Pressemitteilung vom 16. April 2020 machte die SFMA den Eingang des Lizenzantrags der im Dezember in Diem Association umbenannten Libra Association mit Sitz in Genf öffentlich. Der Antragsteller strebt eine Lizenz als Zahlungssystembetreiber nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) an. Der Antrag basiert auf den Angaben des im April 2020 veröffentlichten aktualisierten Whitepapers, das erheblich vom ursprünglich vorgesehenen Vorhaben abweicht. Insbesondere wird vorgeschlagen, dass das Diem-Zahlungssystem stabile Münzen in einer einzigen Währung unterstützen wird. Mit der Einreichung des überarbeiteten Gesuchs wurde das formelle Bewilligungsverfahren nach schweizerischem Aufsichtsrecht eingeleitet. Der Ausgang und die Dauer des Verfahrens bleiben offen. Die SFMA wird den Antrag gründlich prüfen und im Falle offener Fragen Änderungen beantragen. Wie im FinfraG vorgesehen, wird die SFMA zusätzliche Anforderungen für alle Aspekte stellen, die erhöhte Risiken bergen, wie beispielsweise bankähnliche Aktivitäten. Die SFMA wird zudem prüfen, ob nationale und internationale Standards für Zahlungssysteme und zur Bekämpfung der Geldwäscherei eingehalten werden. Der geplante Umfang des Projekts erfordert ein international abgestimmtes Vorgehen. Neben der SNB steht die SFMA in engem und regelmässigem Kontakt mit über 30 Aufsichtsbehörden und Zentralbanken. Darüber hinaus beteiligt es sich aktiv an verschiedenen internationalen Arbeitsgruppen und arbeitet an der Entwicklung internationaler Standards für Stable Coins mit.

Mitarbeit an einem Regulierungsprojekt zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Im Jahr 2020 wurde der Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) vom Schweizer Parlament behandelt. Gleichzeitig wurde mit der Arbeit an den notwendigen Verordnungsänderungen begonnen. SFMA arbeitete bei diesem Projekt aktiv mit den zuständigen Bundesämtern zusammen und konzentrierte sich dabei auf die beiden Ziele Rechtssicherheit und Technologieneutralität. Die Verständlichkeit der hochtechnischen Vorschriften war ein weiteres Ziel der Arbeit der SFMA. Darüber hinaus stellten sich im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht einige wichtige und komplexe Fragen. Ein weiteres Kernthema waren die Anforderungen an die neuen Handelssysteme für Wertpapiere der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Ziel der SFMA ist es, die richtige Balance zwischen der Förderung technologischer Innovationen und der Sicherstellung einer strengen Aufsicht zu finden, um die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu wahren. Dementsprechend wurde ausführlich auf die Erweiterung des Zugangs zu DLT-basierten Handelssystemen für Privatkunden und die damit eng verbundenen Themen Geldwäschebekämpfung, Anlegerschutz und Marktverhalten eingegangen.

Anfragen zu Blockchain-basierten Geschäftsmodellen

Zahlreiche Interessenten wandten sich im Jahr 2020 mit Anfragen zur Genehmigungspflicht von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen an die SFMA. Dabei handelte es sich um Initial Coin Offerings (ICOs), Stable Coins und die Betriebsphase einiger komplexer Geschäftsmodelle. Nach der Veröffentlichung der Richtlinien zu Stable Coins im Jahr 2019 befasste sich die SFMA im Berichtsjahr weiterhin mit der Weiterentwicklung der eigenen Praxis bezüglich der Genehmigungspflichten. Ein vorherrschendes Thema bei den Genehmigungsanfragen im Jahr 2020 waren dezentrale Geschäftsmodelle. Häufig handelt es sich dabei um Geschäftsmodelle, die es den Endkunden ermöglichen, direkt miteinander in Kontakt zu treten und finanzmarktrechtlich vorgesehene Tätigkeiten auszuüben. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass aufgrund der technologischen Entwicklung zunehmend Betriebsmodelle entstehen, die Tätigkeiten in mehrere unterschiedliche Komponenten aufteilen, was eine Einordnung der erlaubnispflichtigen Dienstleistung erschwert. Anstelle einer Finanzdienstleistung eines einzigen Anbieters werden überwiegend traditionelle Finanzmarktangebote über Softwareanwendungen und Open-Access-DLT-Systeme dezentral nachgebildet. Beispiele hierfür sind die Verwahrung, der Tausch und der Handel digitaler Vermögenswerte in Form von Token. Bei solchen innovativen Anwendungen konzentriert sich SFMA weiterhin auf die wirtschaftlichen Funktionen der Projekte (Substanz vor Form) und berücksichtigt gebührend den bewährten Grundsatz „Gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“, wie es das Gesetz vorschreibt. (Aus dem Geschäftsbericht 2020)

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