Auf einen Blick: Intensive Geldwäscheaufsicht (2018)
Das strategische Ziel der SFMA besteht darin, das Verhalten der Institute bei der Geldwäscheprävention langfristig positiv zu beeinflussen. Sie unternimmt daher konzertierte Anstrengungen in den Bereichen Aufsicht und Durchsetzung, um Geldwäscherei zu verhindern.
Vor-Ort-Aufsichtsprüfungen zur Geldwäscheprävention
Jedes Jahr führt die SFMA mehr als 30 Vor-Ort-Prüfungen zum Thema Geldwäscheprävention durch. Diese Vor-Ort-Überprüfungen umfassen sowohl längere Aufsichtsprüfungen als auch kürzere, punktuelle Untersuchungen, auch „Deep Dives“ genannt.
Durchsetzungsuntersuchungen und -verfahren
Ein Großteil der Durchsetzungsaktivitäten der SFMA bezieht sich auf das Thema Geldwäschebekämpfung. Wenn die SFMA Grund zu der Annahme hat, dass ein Verstoß gegen das Aufsichtsrecht vorliegt, kann sie eine Durchsetzungsuntersuchung einleiten. Kommt die SFMA zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen das Aufsichtsrecht vorliegt und es keine andere Möglichkeit gibt, den Normalzustand wiederherzustellen, muss sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten.
Strafanzeige wegen Verstößen gegen das GwG
Bei strafrechtlichen Verstößen gegen das Aufsichtsrecht (insbesondere Verstöße gegen Meldepflichten nach Art. 9 GwG oder Tätigkeiten ohne erforderliche Bewilligung) erhebt die SFMA Anzeige.
Fortschritte bei der Geldbekämpfung Geldwäsche
Schweizer Finanzintermediäre haben in den letzten Jahren immer mehr verdächtige Kunden identifiziert und diese der MROS gemeldet. Auch Finanzintermediäre konnten aufgrund ihrer eigenen Transaktionsüberwachung mehr Kunden melden (Quelle für folgende Zahlen: MROS). Gemäss den Vorschriften haben Finanzintermediäre einen gewissen Spielraum für die Ausgestaltung ihrer eigenen Transaktionsüberwachungssysteme; Diese müssen jedoch wirksam sein.
(Aus dem Geschäftsbericht 2018)
Diagramme und visuelle Informationen





